Hundesteuer; Anmeldung eines Hundes
Mit diesem Online-Dienst können Sie Ihren Hund anmelden. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Sie Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend machen wollen.
Anmeldepflicht:
Anmeldepflichtig sind Hunde ab einem Lebensalter von vier Monaten.
Steuersatz:
- Die Steuer beträgt für jeden Hund 50,00 EUR, für jeden zweiten 70,00 EUR und weiteren Hund 100,00 EUR
- Für Kampfhunde im Sinne des § 5 Abs.2 der gemeindlichen Hundesteuersatzung beträgt die Steuer 600,00 EUR.
Zahlung der Hundesteuer:
Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten. Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.
Weiterführende Informationen:
Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich