Baumfällgenehmigung/Ausnahmen und Befreiungen von der städtischen Baumschutzverordnung
Bäume genießen besonderen Schutz durch das Bundesnaturschutzgesetz und das Bayerische Naturschutzgesetz.
Das Fällen oder Beschneiden von Bäumen bedarf daher Genehmigung – auch wenn sich die Bäume auf dem eigenen Grundstück befinden. Die geltenden Regelungen sind in der kommunalen Baumschutzverordnung zu finden.
Die Verordnung der Stadt Altdorf ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.altdorf.de/eigene_dateien/rathaus-verwaltung/pdf-satzungen/baumschutzverodnung_vom_21.05.2021.pdf
Mit diesem Onlineformular kann die Genehmigung für eine Baumfällung bzw. Baumveränderung auf öffentlichem oder privatem Grund für einen oder mehrere Bäume beantragt werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Stets einzureichen:
- Lageskizze
- Fotos der Bäume
- Baumgutachten bzw. artenschutzrechtliche Prüfung (falls vorhanden)
Bei Antrag als Miteigentümer:in bei Wohnungseigentumsanlagen:
- Beschluss der Eigentümerversammlung
Bei Antrag durch Mieter:in:
- Einverständnis Eigentümer:in
Bei Antrag durch Verwalter:in:
- Vollmacht Eigentümer:in
Bei Antrag durch Nachbar:in:
- Einverständnis Eigentümer:in
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die erhobenen Gebühren richten sich nach den kommunalen Satzungen.
Weitere Hinweise:
- Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich verboten, Bäume zwischen dem 1. März und dem 30. September zu beschneiden oder zu beseitigen. Nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der Bäume sind zulässig.
- Wird ein Baum zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Tieren genutzt (z. B. Nistplatz), sind weitere Einschränkungen möglich.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich