Beantragung/Anmeldung eines Gartenwasserzählers oder landw. Wasserzählers
Einbau von Zwischenzählern für gärtnerische und landwirtschaftliche Nutzung:
Das nachweislich auf dem Grundstück verbrauchte oder zurückgehaltene Wasser (also nicht in den Kanal eingeleitete Wasser) kann von der Bezahlung der Kanalgebühren befreit werden. Der Wasserverbrauch muss jedoch vom Gebührenpflichtigen nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch den Einbau eines geeichten und verplombten Zwischenzählers, der auf eigene Kosten fest zu installieren ist. (Mobile Zähler sind nicht zulässig.)
Vom Abzug ausgeschlossen sind:
-hauswirtschaftlich genutztes Wasser
-das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser
Was ist durch Sie zu veranlassen?
1. Sie beauftragen einen zugelassenen Installateur, einen nach dem Eichgesetz beglaubigten Kaltwasserzähler (Qn 1,5-2,5) in die Anschlussleitung Ihres Außenwasserhahns einzubauen. Der Einbau ist nach DIN 1988 / DVGW Richtlinien durchzuführen. Haben Sie mehrere Wasser-
entnahmestellen mit separater Zuleitung, wären auch hier entsprechende Zähler einzubauen um die Gebührenbefreiung in Anspruch zu nehmen.
2. Nach Abschluss der Einbauarbeiten senden Sie die Anmeldung für den Gartenwasserzähler an die Stadt Altdorf. Wir werden den Zähler verplomben lassen.
3. Nach Ablauf der Eichzeit (6 Jahre) ist der Wasserzähler auf Ihre Kosten zu tauschen. Der Zählertausch ist umgehend an die Stadt Altdorf zu melden. (Mitteilung des Zählerstandes zum Zeitpunkt des Ausbaus!). Der ausgebaute Zähler ist beim verplomben des neuen Zählers vorzuzeigen, damit der Ausbauzählerstand kontrolliert werden kann. Ist die Eichzeit abgelaufen, bzw. wurden Plomben gebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des verbrauchten Gießwassers.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes bzw. Nachweis der Eigenmontage
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- im Einzelfall + Kosten für die Verplombung i.H.v. 17,50 €
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich