Bestätigung - Teilnahme an einer Veranstaltung (Märkte/Kirchweihen)
Für die Veranstaltung eines Marktes bzw. der Kirchweih für gewerbliche Anbieter kann gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) eine Bestätigung der Teilnahme erstellt werden.
Mit diesem Onlineformular kann für folgende Veranstaltungen eine Bestätigung der Teilnahme beantragt werden:
- Großmarkt (§ 66 GewO)
- Wochenmarkt (§ 67 GewO)
- Spezialmarkt (§ 68 Abs. 1 GewO)
- Jahrmarkt (§ 68 Abs. 2 GewO)
- Kirchweih (§ 60 d GewO)
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Es werden ggfls. Dokumente wie z. B. Reisegewerbeschein benötigt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Weitere Hinweise:
- Mit der behördlichen Festsetzung sind bestimmte Marktprivilegien verbunden. So werden z.B. regelmäßig die gewerberechtlichen Regelungen zum stehenden Gewerbe (z.B. Gewerbeanzeige) und zum Reisegewerbe (z.B. Reisegewerbekartenpflicht) angewendet, es gelten im Festsetzungsbescheid festgelegte Öffnungszeiten außerhalb des Ladenschlussgesetzes und Ausnahmen von Regelungen zum Sonn- und Feiertagsrecht.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich