Entwässerungsantrag
Grundstücke, die durch die Kanalisation der öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen wurden, sind an diese Entwässerungseinrichtung anzuschliessen.
Der sogenannte Grundstücksanschluss erfolgt durch die Verlegung einer Leitung zum öffentlichen Kanal . Über diesen Grundstücksanschluss werden die auf dem Grundstück befindlichen entsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen.
Die Maßgaben richten sich nach der Entwässerungssatzung der Stadt Altdorf in der jeweils aktuell gültgien Fassung.
In der Regel wird der Entwässerungsantrag bei baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben gemeinsam mit dem Bauantrag gestellt, also nicht separat hier im System.
Bei Bestandsbauten oder genehmigungsfreien Vorhaben können Sie das System nutzen.
Über dieses Formular beantragen Sie die Genehmigung zur Herstellung einer Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) mit Grundstücksanschluss.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente
(1) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird sind der Stadt fol-
gende Unterlagen in dreifacher bzw. im Falle eines beteiligten Abwasser-Zweckverbandes in vier-
facher Ausfertigung einzureichen:
a) Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab 1:1.000,
b) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der Leitungen und
im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Abwasserbehandlungsanlage ersichtlich sind,
c) Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab
1:100, bezogen auf Normalhöhennull (NHN) im Deutschen Haupthöhennetz
(DHHN) aus denen insbesondere die Gelände- und Kanal-sohlenhöhen, die maßgeblichen
Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasser-
oberfläche zu ersehen sind.
d) wenn Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit er-
heblich vom Hausabwasser abweicht, zugeführt wird, ferner Angaben über
– Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf dem Grundstück, wenn deren
Abwasser miterfasst werden soll,
– Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der Erzeugnisse,
– die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge,
– Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers,
– die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Abwassers (Kühlung, Rei-
nigung, Neutralisation, Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen.
Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zu-
fluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Ein-
richtungen. Die Pläne müssen den bei der Stadt aufliegenden Planmustern entsprechen. Alle Un-
terlagen sind vom Grundstückseigentümer und dem Planfertiger zu unterschreiben. Die Stadt kann
erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den kommunalen Satzungen.
Weitere Hinweise:
- Informationen zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung des Grundstücksanschlusses zur Entwässerung entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung.
- Die Kosten des Anschlusses sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich