Hund anmelden
Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund besitzt. Der Eigentümer des Hundes haftet für die Hundesteuer, auch wenn er den Hund selbst nicht hält. Die Hundesteuer ist eine unteilbare Jahressteuer und daher in voller Höhe zu entrichten, auch wenn der Hund nicht während des ganzen Jahres gehalten wird.
Alle detaillierten Infos finden Sie in der Hundesteuer Satzung
Hundesteuer-Satzung-gültig ab 01.01.2022
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung (optional)
- Sonstige Dokumente (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Zahlung der Hundesteuer:
Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.
Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich