Hund anmelden

Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund besitzt. Der Eigentümer des Hundes haftet für die Hundesteuer, auch wenn er den Hund selbst nicht hält. Die Hundesteuer ist eine unteilbare Jahressteuer und daher in voller Höhe zu entrichten, auch wenn der Hund nicht während des ganzen Jahres gehalten wird.

Alle detaillierten Infos finden Sie in der Hundesteuer Satzung  

Hundesteuer-Satzung-gültig ab 01.01.2022

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung (optional)
  • Sonstige Dokumente (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Zahlung der Hundesteuer:

Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.

Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich