Verkehrsrechtliche Anordnung oder Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Wenn z.B. durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen.

Dieser Antrag kann nur durch eine hinreichend fachlich qualifizerte Person z.B. ein Bauunternehmen gestellt werden. Mit dem Antrag ist ein Qualifikationsnachweis vorzulegen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige Rücksrpache.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Regel- oder Verkehrszeichenplan
  • Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
  • Qualifikationsnachweis des Bauunternehmens/der Fachfirma

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Zwischen € 10,20 und € 767,00, abhängig von der notwendigen Anordnung zur Beschilderung.
  • Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.

Weitere Hinweise:

Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch  das (Bau-)Unternehmen zu tragen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich