Hund anmelden

Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden, dessen Haltung im Verwaltungsgemeinschaftsgebiet ab einem Alter von über 4 Monaten steuerpflichtig ist.

Bitte geben Sie unter anderem an, ob es sich um einen Kampfhund, welcher von der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268, BayRS 2011-2-7-I) erfasst wird, handelt.

Die Höhe der Jahressteuer richtet sich nach der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der jeweiligen Gemeinde.

Für sonstige Auskünfte zum Thema Hundesteuer oder Anfragen zu möglichen Ermäßigungs- und Steuerbefreiungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Gemeindeverwaltung auf.

Hundesteuersatzung

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Zahlung der Hundesteuer:

Die Zahlung der Hundesteuer erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat.

Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes. 

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich