Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Ab € 25,00, je nach Dauer und Art der Veranstaltung und abhängig von den notwendigen Prüfungen.
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Weitere Hinweise
Das Gaststättengesetz hat sich geändert. Das Genehmigungsverfahren hat sich vereinfacht. Liegen die Genehmigungsvoraussetzungen offensichtlich vor und es bedarf keiner vertieften Prüfung wird auf die Erstellung eines Bescheides verzichtet und es fallen für die Gestattung keine Kosten an.
Als Nachweis für eine nicht vertiefte Prüfung reicht eine bereits erteilte Genehmigung einer letzten, ähnlichen Veranstaltung, die Sie bitte dem Gestattungsantrag beilegen.
Die Gestattung ist, wie bisher, mit einem Antrag auf Gestattung und einer Ansprechpartnerliste zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Gestattung mindestens 14 Tage vorher einzureichen ist.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich