Antrag auf Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Schmutz-, Regen- und Mischwasser)
Grundstücke, die durch die Kanalisation der öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen wurden, sind an diese Entwässerungseinrichtung anzuschließen.
Der sogenannte Grundstücksanschluss erfolgt durch die Verlegung einer Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss werden die auf dem Grundstück befindlichen entsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen.
Auszug aus § 3 der Entwässerungssatzung:
"Grundstücksanschlüsse sind
- bei Freispiegelkanälen:
die Leitungen vom Kanal bis zum Kontrollschacht. Ist entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 EWS kein Kontrollschacht vorhanden, endet der Grundstücksanschluss an der Grenze privater Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund. - bei Druckentwässerung:
die Leitungen vom Kanal bis zum Abwassersammelschacht. - bei Unterdruckentwässerung:
die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis zum Hausanschlussschacht."
Über dieses Formular beantragen Sie die Genehmigung zur Herstellung einer Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) mit Grundstücksanschluss.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:1000)
- Grundrisszeichnungen (Maßstab 1:100)
- Strangabwicklung (Maßstab 1:100)
- Detailzeichnungen/Prospekte
- Rohrnetzberechnung
- Erläuterungsbericht
- Gestattungsvertrag zur Verlegung von Kanälen unter öffentlichem Grund (falls erforderlich)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Beiträge, Kostenerstattungen bzw. Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Entwässerungssatzung (EWS) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) und der Kostensatzung (KS).
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Die (Bau-)Kosten des Anschlusses sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen, soweit diese außerhalb des öffentlichen Straßengrundes auftreten. Bei der Verlegung von zusätzlichen Anschlüssen (weitere Anschlüsse im selben Grundstück bzw. weiterer Anschluss nach Teilung eines Grundstückes sind alle (Bau-)Kosten (auch die Kosten im öffentlichen Straßengrund) vom Grundstückseigentümer zu tragen.
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Neben den anfallenden (Bau-)Kosten für die Errichtung des Grundstücksanschlusses sind zusätzlich Herstellungsbeiträge nach der BGS-EWS an den Markt Bad Abbach zu entrichten.
Weitere Hinweise:
- Informationen zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung des Grundstücksanschlusses zur Entwässerung entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung (EWS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS).
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich