Erklärung zur Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages
Der Fremdenverkehrsbeitrag dient - neben dem Kurbeitrag - der Refinanzierung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs erbrachten Aufwendungen.
Zur Zahlung des Fremdenverkehrsbeitrag werden alle Unternehmen, selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstige Personenvereinigungen herangezogen, denen aus dem Fremdenverkehr im Gebiet der Gemeinde unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Grundlage für die Erhebung ist die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.
Die Erklärung zur Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages dient der Meldung des Umsatzes des abgelaufenen Geschäftsjahres.
Auf Grundlage dieser Meldung wird die Höhe des zu bezahlenden Fremdenverkehrsbeitrages ermittelt.
Die Satzung des Marktes Berchtesgaden zur Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags finden Sie hier.
Hinweise:
- Einkommenssteuer- und körperschaftssteuerpflichtigen Gewinn bitte inkl. eventuelle Veräußerungsgewinne angeben.
- Steuerbaren Umsatz bitte inkl. evtl. Veräußerungserlöse angeben.
- Sollten auswärtige Umsätze angegeben werden, ist zwingend ein Nachweis über die tatsächliche Höhe dieser anzuhängen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich