Erstattung Schülerbeförderung
Sie können die Erstattung der Schulwegkosten für eine/n minderjährige/n Schüler/in oder sich selbst, zur nächstgelegenen Schule und wenn der Schulweg länger als 3 Kilometer ist, beantragen. Der Antrag gilt für öffentliche (staatliche und kommunale) sowie staatlich anerkannte private Schulen (Ausnahme: private Förderschulen) und wird vom Sekretariat der Schulen ausgegeben.
Die Genehmigung gilt jeweils für ein Schuljahr. Anträge auf Fahrkostenerstattung sind jährlich neu zu stellen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Passfoto für den Fahrausweis
- Bei andauernder Behinderung: Kopie Behindertenausweis oder ärztliches Attest
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Hinweise:
Bei genehmigten Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges wird der Fahrausweis ohne weitere Mitteilung direkt an das Sekretariat der Schule versandt.
Bei Besuch der Mittelschule Bischberg mit Wohnort in der Gemeinde Viereth-Trunstadt benötigen Sie einen Verbundpass der Stadtwerke Bamberg und eine Wertmarke die Sie direkt vom Sekretariat der Schule erhalten.
ACHTUNG!!!
Die Schüler sollten immer nur die aktuelle Wertmarke mit sich führen. Die restlichen Wertmarken sollten sicher zu Hause aufbewahrt werden. Verlorene Wertmarken werden nicht ersetzt. Das heißt, die Eltern müssen für das restliche Schuljahr dann selbst für die Beförderung Ihrer Kinder zur Schule aufkommen!
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich