Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wer für ein Bauvorhaben öffentliche Wege, Straßen oder Plätze nicht gemein gebräuchlich nutzt, sondern dort u.a. den Boden aufgraben, etwas lagern / aufstellen oder im Luftraum eine Strom- oder Wasserleitung führen möchte, braucht dazu eine verkehrsrechtliche Erlaubnis.
Diese ist bei der Stadt Bogen schriftlich zu beantragen.
Hinweise zur Antragstellung:
1. Die Bearbeitung der Unterlagen erfolgt nur nach Einhaltung einer Antragsfrist von mindestens 10 Arbeitstagen.
Ausnahme hiervon: akuter Notfall, Gefahr in Verzug (z.B. Wasserrohrbruch, Stromausfall), dieser muss am nächsten Tag nachträglich beantragt werden.
2. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt, ggf. ergänzt und unterschrieben werden und muss durch folgende Anlagen den Grund der Beantragung deutlich darstellen.
Dazu sind ergänzend aussagefähige Unterlagen wie
- - Aussagekräftige Übersichtspläne
- - Darstellung der beabsichtigten Absicherung der Arbeitsstelle
- - Verkehrszeichenpläne
- - Regelpläne
- - Umleitungspläne
- - Beabsichtigte Verkehrsführung etc.
- - RSA Schulungsnachweise
einzureichen.
3. Einrichtung und Abbau der genehmigten Baustellenabsicherung ist der anordnenden Verkehrsbehörde einen Tag vorher mitzuteilen (die Nichtbefolgung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden).
4. Gerne kann im Vorfeld mit der Stadt Bogen zur Klärung Kontakt aufgenommen werden.
5. Sofern die Bautätigkeit während des genehmigten Zeitraums der VRAO ruht oder aus anderen Gründen keinen Einfluss auf die Nutzbarkeit der Verkehrswege hat, sind alle angeordneten Beschilderungen / Signalanlagen zu beseitigen.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Grundgebühr für VAO mit Regelplan gem. RSA oder unter Vorlage eines Beschilderungs-/Umleitungsplanes durch den Antragsteller ohne jegliche Änderung durch die Verkehrsbehörde:
- 30,00 Euro für 1 Tag
- 50,00 Euro bis zu 1 Woche
- 60,00 Euro bis zu 2 Wochen
- 80,00 Euro bis zu 4 Wochen
- 90,00 Euro bei 5-8 Wochen
- 100,00 Euro bei 9-12 Wochen
- 150,00 Euro bei 3-6 Monate
- 200,00 Euro bei 6-12 Monate
Bei Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung wird 50% des Betrags erhoben, der für eine VAO für den entsprechenden Zeitraum erhoben werden würde (Beispiel: Verlängerung um 2 Wochen = 30 Euro).
Bei einer Vollsperrung erfolgt ein Aufschlag von 100 % auf die jeweilige Grundgebühr.
Bei nachträglicher Änderung einer VAO (z. B. zusätzlicher Regelplan, zus. Streckenabschnitte) werden 10,20 Euro erhoben.
Bei Änderungen am Regelplan bzw. vorgelegtem Beschilderungs-/ Umleitungsplan des Antragstellers oder wenn ein Plan durch die Verkehrsbehörde erstellt werden muss oder vorab eine Ortsbesichtigung notwendig war, erhöht sich die Grundgebühr, je angefangener 30 Minuten Bearbeitungszeit, um zusätzliche 40,00 Euro.
Weitere Hinweise:
Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.
Kontakt für Rückfragen zum Formular:
Straßenverkehrsbehörde Stadt Bogen
Telefon: 09422/505-105
E-Mail: Ordnungsamt@bogen.de
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich