Weihnachtsbeihilfe

Mit diesem Onlineformular können Sie die Burghauser Weihnachtsbeihilfe beantragen.

Auf den nachfolgenden Seiten können Sie die die Weihnachtsbeihilfe der Stadt Burghausen beantragen. Es handelt sich hierbei um einen finanziellen Zuschuss für Burghauser Bürger und Familien. 

Den Antrag können Sie im Zeitraum 01. Oktober  bis 01. Dezember stellen. 

Falls Sie Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen, können Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten im Haus der Familie oder im Sozialamt Burghausen vorbekommen. Die Mitarbeiter füllen dann gemeinsam mit Ihnen den Antrag aus. Nehmen Sie unbedingt die erforderlichen Nachweise mit (insbesondere Ausweis, aktueller Leistungsbescheid). 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Die Person ist mit Hauptwohnsitz in Burghausen gemeldet (Zuzug bis spätestens 31. August des laufenden Jahres)
  • Es liegt ein gültiger Bescheid vor für eine der nachfolgenden Leistungen:
    • Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
    • Wohngeld für Renter
    • Wohngeld für minderjährige Kinder
    • Bürgergeld für minderjährige Kinder
    • Kinderzuschlag für minderjährige Kinder

Die Weihnachtsbeihilfe ist eine freiwillige Leistung der Stadt Burghausen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen besteht nicht.

Bei Fragen rund um die Weihnachtsbeihilfe unterstützt Sie das Sozialamt Burghausen

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich