Antrag auf Zuschuss für Mehrweg-Windeln für Kleinkinder
Durch die Nutzung von Wegwerfwindeln entstehen den Eltern von Kleinkindern hohe monatliche Kosten und es werden große Mengen an Restmüll produziert.
Um dem entgegenzuwirken, bezuschusst die Gemeinde / der Landkreis die Nutzung von Mehrweg-Windeln.
Die Höhe des Zuschusses beträgt € 100,00 pro Kind im ersten und zweiten Lebensjahr.
Der Zuschuss kann beantragt werden für den Erwerb von Mehrweg-Windeln (bei Verzicht auf Kostenlose Windelsäcke).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie Geburtsurkunde des Kleinkindes
- Kopie Originalquittung über den Kauf der Mehrwegwindeln
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Der Antrag ist kostenfrei.
Weitere Hinweise:
- Antragsteller (und Kleinkind) müssen ihren Wohnsitz in der Gemeinde/im Landkreis haben, bei der/dem der Zuschuss beantragt wird.
- Den Zuschuss können Kleinkinder von 0 - 2 Jahren erhalten
- Der Zuschuss wird pro Kind nur einmal ausgezahlt (für max. 2 Jahre)
- Die Aufwendungen müssen anhand von Originalrechnungen nachgewiesen werden.