Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- RSA21 Schulungsnachweis
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
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Kleinere Aufgrabungsarbeiten im Gehwegbereich, Kabelverlegungen im Auftrag der Telekom, Sperrung des Fußgängerverkehrs im Gehwegbereich: € 16,00
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Halbseitige Straßensperrungen (Straße + Gehweg):
- bis einen Monat: € 26,00- über einen Monat: € 38,00
Vollsperrung:
- für einen Tag: € 20,00- über einen Tag: € 40,00
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Die Gebührenabrechnung erfolgt durch die Gemeinde Collenberg mittels Rechnung.
Weitere Hinweise:
Anträge werden nur mit Nachweis einer RSA21 Schulung genehmigt. Die Gemeinde Collenberg stellt keine Verkehrszeichen für private Baustellen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich in beiden Fällen an Ihr beauftragtes, baudurchführendes Unternehmen.
Die Hauptverkehrsstraßen (Kirschfurter Straße, Brunnenstraße, Josef-Schmitt-Straße, Teilbereich Bildstraße, Hauptstraße (OT Fechenbach + OT Kirschfurt), sowie Schloßstraße) sind Teil Staatsstraße 2315, die Mönchberger Straße ist Teil der Kreisstraße MIL 2. Die Zuständigkeit für die genannten Straßen unterstehen verkehrsrechtlich der Verkehrsbehörde des Landratsamtes Miltenberg. Entsprechende Anträge für verkehrsrechtliche Anordnungen sind dort zu stellen.