Brauchtumsfeuer
Mit diesem Onlineformular kann eine Genehmigung für ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) beantragt werden.
Die Beantragung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Für die Anmeldung werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die erhobenen Gebühren richten sich nach der kommunalen Satzung.
Weitere Hinweise:
- Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. Beachten Sie daher bitte unbedingt die kommunalen Regeln und Pflichten für die Durchführung von Brauchtumsfeuern.
- Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.