Brauchtumsfeuer

Mit diesem Onlineformular kann eine Genehmigung für ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) beantragt werden.
Die Beantragung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Für die Anmeldung werden keine Dokumente benötigt.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die erhobenen Gebühren richten sich nach der kommunalen Satzung.

Weitere Hinweise:

  • Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. Beachten Sie daher bitte unbedingt die kommunalen Regeln und Pflichten für die Durchführung von Brauchtumsfeuern.
  • Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.