Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
- Nachweis über Ausbildung (optional)
- Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Antragsgebühr:
- Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00 / Verlängerung: € 5,00
- Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
- Jugendfischereischein: € 5,00
- Jahresfischereischein (Touristenfischereischein) für 3 Monate gültig in 1 Kalenderjahr: € 7,50 / Verlängerung: € 7,50
Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:
- Fischereischein auf 5 Jahre: € 40,00
- Fischereischein auf Lebenszeit: abhängig vom Lebensalter (siehe Tabelle)
- Jugendfischereischein: max. € 10,00 - abhängig vom Lebensalter
- Jahresfischereischein für 3 Monate gültig in 1 Kalenderjahr: € 15,00
Weitere Hinweise:
Für die Ausstellung des Fischereischeins wird
- zusätzlich ein Passfoto
- das Prüfungszeugnis im Original
benötigt. Bringen Sie diese Dokumente bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich