Gaststättenbetrieb: vorübergehender Gaststättenbetrieb nach § 12 Abs. 1 GastG
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Ab € 30,00, abhängig von den notwendigen Prüfungen.
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Pflichtdokument zum Jugendschutz
Dieser Jugendschutzfragebogen muss ausgefüllt und (digital) unterschrieben am Ende des Vorganges hochgeladen werden.
Weitere Hinweise
- Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.
- Sollten musikalische Darbietungen stattfinden sind diese bei der GEMA separat anzumelden.
- Hier finden Sie einen Leitfaden für Vereinsfeiern
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich