Parkerleichterung

Mit diesem Online-Formular können zwei Arten von Parkausweisen für Schwerbehinderte beantragt werden:

  • Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)
  • Parkerleichterung für besondere Gruppen von Menschen mit Behinderung (oranger Parkausweis)
  • Ausnahmegenehmigung im Einzelfall - Gültigkeit max. 6 Monate

Hinweise zum blauen Parkausweis:

Eine Erteilung ist möglich bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen:

  • außergewöhnliche Gehbehinderung mit Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis (oder Gleichstellung mit diesem Personenkreis nach versorgungsärztlicher Feststellung)
  • Blindheit mit Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis
  • Schwere Behinderung mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (z.B. Contergangeschädigte)

In diesen Fällen kann eine europaweit gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Diese Genehmigung berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.

Hinweise zum orangen Parkausweis:

Erteilung möglich bei Vorliegen einer dieser Voraussetzungen:

  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von mind 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von mind. 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
  • Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulkerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 %.
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind 70 %.
  • Falls sonstige Umstände vorliegen, die ähnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen wie die genannten Voraussetzungen nach sich ziehen, kann durch Nachweis ärztlicher Unterlagen ebenfalls eine Erteilung erfolgen.

In diesen Fällen kann eine deutschlandweit gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.

Ausnahmegenehmigung im Einzelfall

Anwendungsfall:

Kein dauernder, sondern nur vorübergehender Nachteilsausgleich

Vorübergehende außergewöhnliche Gehbehinderung:

  • Die Erteilung einer befristeten Ausnahmegenehmigung über eine voraussichtlich höchstens sechs Monate bestehende außergewöhnliche Gehbehinderung ist zulässig.
  • Als Nachweis der vorübergehenden außergewöhnlichen Gehbehinderung ist grundsätzlich eine fachärztliche Untersuchung (Bestätigung) erforderlich. Alternativ (ins-besondere wenn eine fachärztliche Bestätigung aufgrund langer Wartezeiten noch nicht beigebracht werden kann) kann ggf. auch ein hausärztliches Gutachten aus-reichend sein.
  • In der fachärztlichen Bestätigung bzw. in dem hausärztlichen Gutachten sollte eine Aussage darüber getroffen sein, innerhalb welchen Zeitraums die außergewöhnliche Gehbehinderung bestehen bleibt. Sofern die fachärztliche Bestätigung bzw. das hausärztliche Gutachten keine außergewöhnliche Gehbehinderung feststellt, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Insbesondere beim hausärztlichen Gutachten ist darauf zu achten, dass ausreichend ausführlich dargelegt wird, weshalb hier eine vorübergehende außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt. Die Vorlage lediglich einer hausärztlichen Bestätigung reicht hierfür nicht aus.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • Rentenbescheid (optional)
  • Bescheinigung des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Versorgungsamt
  • Sonstige Bescheinigungen zum Nachweis, dass die Voraussetzungen zur Genehmigung erfüllt sind

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Ergänzung zum blauen Parkausweis:

Für die Erstellung des Ausweises „Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)“ wird zusätzlich ein aktuelles Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Parkausweises mit.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich