Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung
Über dieses Formular beantragen Sie einen Anschluss ihres Grundstückes an die gemeindliche Wasserversorgung.
Für Grundstücke die durch eine Versorgungsleitung erschlossen sind, ist der Anschluss gemäß § 5 der städtischen Wasserabgabesatzung verpflichtend (Anschlusszwang).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Lageplan (Maßstab 1:1000)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren erhoben
Weitere Hinweise:
- Der Aufwand für die Herstellung der Grundstücksanschlüsse ist mit Ausnahme des Aufwands, der auf die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlichen Höhe vom Grundstückseigentümer (bzw. Erbbauberechtigten) zu erstatten.
Rechtsgrundlage:
- Gemeindliche Wasserabgabesatzung
- Beitrags- und Gebührensatzung zur gemeindlichen Wasserabgabesatzung
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich