Anmeldung zur Eheschließung
Die Eheschließung ist beim Standesamt anzumelden.
Zuständig für die Eheanmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat. Sind danach mehrere Standesämter zuständig, so haben die Verlobten die Wahl.
Zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Um Auskunft über die benötigten Unterlagen erteilen zu können, füllen Sie bitte das Formular zur Eheanmeldung vollständig aus und übersenden uns dieses.
Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen. Die Anmeldung ist sechs Monate gültig.
Die Verlobten sollten sich jedoch, vor allem bei einem gewünschten Hochzeitstermin, frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen, da die Beschaffung erforderlicher Urkunden einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Falls Sie keinen Wohnsitz in Essenbach haben, können Sie ebenfalls in Essenbach heiraten. Geben Sie in diesem Fall bitte bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung am Wohnsitzstandesamt an, dass Sie in Essenbach heiraten möchten. Nach erfolgter Eheanmeldung werden dann von dort alle erforderlichen Unterlagen an uns weitergeleitet. Gleiches gilt, wenn Sie in einem anderes Standesamt und nicht in Essenbach heiraten wollen. Die Unterlagen werden dann von uns an das jeweilige Standesamt weitergeleitet.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
• Ab 55,00 €, abhängig von notwendigen rechtlichen Prüfungen, Urkunden, Stammbuch,…
• Sie erhalten nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen eine Rechnung
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich