Anzeige zur Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten und Anschlägen im Gebiet des Markt Essenbachs richtete sich nach der Verordnung des Marktes Essenbach über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten (Plakatierungsverordnung) vom 07.06.2005. Die Verordnung finden Sie hier. Die Standorte können Sie den Lageplänen entnehmen.
Für die Anzeige benötigen Sie folgende Dokumente:
- Entwurf des Plakats (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich