Hund abmelden
Mit diesem Online-Formular können Sie Ihren Hund abmelden. Nach der Online-Abmeldung und -Bearbeitung wird Ihnen ein Bescheid mit dem geänderten Steuerzeitraum zugestellt (per Post oder per Selbstabholung).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente bei:
- Tod des Hundes: Sterbebescheinigung, zum Beispiel Euthanasiebestätigung des Tierarztes
- Abgabe des Hundes: Kopie des Abgabevertrages
- Abgabe ins Tierheim: Einlieferungsschein vom Tierheim
- Wegzug aus Essenbach: Mitteilung über den neuen Wohnort
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird nicht anteilig nach Monaten berechnet. Die Steuerpflicht entfällt, wenn Sie Ihren Hund weniger als drei Monate im Jahr halten.
Weitere Informationen entnehmen sie der Hundesteuersatzung vom Markt Essenbach.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich