Ausstellung eines Negativzeugnisses für Hunde

Mit diesem Onlineformular können Sie die Ausstellung eines befristeten oder unbefristeten Negativzeugnisses gem. Art. 37 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) für Ihren Hund beantragen.

Dieses Negativzeugnis ist notwendig bei Kampfhunden der Kategorie 2 gemäß § 1 Abs. 2 Bayerische Kampfhundeverordnung (KampfhundeVO).

Es wird zwischen zwei Arten von Negativzeugnissen unterschieden:

  • befristetes Negativzeugnis (bei Hunden bis zum Alter von 18 Monaten)
  • unbefristetes Negativzeugnis (bei Hunden ab einem Alter von 18 Monaten)

Ein unbefristetes Negativzeugnis wird erteilt, wenn durch Vorlage eines Gutachtens nachgewiesen wurde, dass das Tier nicht die Merkmale eines gesteigert aggressiven und gefährlichen Kampfhundes aufweist.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • aktuelles Foto des Hundes – Frontansicht
  • aktuelles Foto des Hundes – Seitenansicht
  • Ein Führungszeugnis der Belegart O / Behördliches Führungszeugnis. (Dieses ist beim Bürgerbüro des Marktes Feucht zu beantragen).
  • Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme

Bei Auswahl „unbefristetes Negativzeugnis“:

  • Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Hundewesen

Bei Vorliegen sicherheitsrechtlicher Auflagen anderer Gemeinden:

  • Kopie Anordnungsbescheid

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Gebühr für befristetes Negativzeugnis bei Hunden unter 18 Monaten: 75,00 €
  • Gebühr für unbefristetes Negativzeugnis bei Hunden über 18 Monaten: 150,00 €

Weitere Hinweise:

  • Eine Liste der Hundesachverständigen in Ihrer Umgebung ist bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) erhältlich unter www.svv.ihk.de
  • Die Kampfhundeverordnung finden Sie hier.
  • Das Halten eines Kampfhundes ohne die erforderliche Erlaubnis kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000,00 Euro geahndet werden; Diese Regelung gilt auch für unter Kategorie 2 der KampfhundeVO gelisteten Hunde, für die kein gültiges Negativzeugnis vorliegt.
  • Hat Ihr Hund das Alter von 18 Monaten erreicht, so kann über die Erteilung eines unbefristeten Negativzeugnisses erst dann entschieden werden, wenn das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Hundewesen zu den Wesensmerkmalen des Hundes vorliegt.
  • Das Gutachten ist bis spätestens zum Ende des 19. Lebensmonats des Hundes beim Ordnungsamt des Marktes Feucht vorzulegen. Wird das Gutachten nicht vorgelegt, so ist das Halten des Hundes eine Ordnungswidrigkeit die mit Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro bedroht ist.

Ein Negativzeugnis ist auch für Mischlinge (z.B. Rottweiler-Mischling) erforderlich.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich