Erlaubnis zur Plakatierung
Der Antrag ist grundsätzlich spätestens 14 Tage vor Beginn der Sondernutzung zu stellen. Sollte der Antrag zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, so fallen zusätzliche Gebühren an.
Es dürfen max. 20 Plakatständer mit dem Format DIN A1 zuzüglich geringfügigen Rands im Gemeindegebiet aufgestellt werden.
Hierzu zählen ein bockartiger Aufsteller, ein doppelseitiger Ständer bzw. ein Dreieckständer als ein Plakatstandort.
Bei Wahlen, Volksbegehren und Bürgerentscheiden gibt es gesonderte Regelungen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Entwurf des Plakats (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Aufstellung von Plakatständern 20 Stück für zwei Wochen beträgt 20,00 €
- Verspäteter Antrag der Plakatierung unter zwei Wochen vor Beginn der Plakatierung beträgt 25,00 €
- Verspäteter Antrag der Plakatierung unter einer Woche vor Beginn der Plakatierung beträgt 50,00 €
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich