Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Der Antrag ist grundsätzlich spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem Ordnungsamt zukommen zu lassen.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Ab € 30,00, abhängig von den notwendigen Prüfungen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich