Hund abmelden
Der steuerpflichtige Hundehalter hat den Hund unverzüglich beim Markt Feucht abzumelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder verstorben ist oder wenn der Halter aus dem Markt Feucht verzogen ist.
Mit diesem Online-Formular können Sie Ihren Hund abmelden. Nach der Online-Abmeldung und -Bearbeitung wird Ihnen ein Bescheid mit dem geänderten Steuerzeitraum zugestellt (per Post oder per Selbstabholung).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis zum Abmeldegrund (Hund verstorben, Hund an neuen Halter abgegeben, etc.)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
- Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke in der Finanzverwaltung des Marktes Feucht zurückzugeben.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich