Hund anmelden
Wer einen über vier Monate alten, noch nicht beim Markt Feucht gemeldeten Hund hält, muss ihn innerhalb von vierzehn Tagen unter Angabe von Namen und Wohnung des Halters, Zeitpunkt der Inbesitznahme sowie Rasse, Alter und Geschlecht des Hundes anmelden.
Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden. Bitte geben Sie an, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder ob Gründe für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung geltend gemacht werden sollen.
Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster, zweiter oder dritter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird. Für Kampfhunde gelten andere Regelungen.
Jährlich anfallende Hundesteuer:
Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster, zweiter oder dritter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird. Für Kampfhunde gelten andere Regelungen.
Jährlich anfallende Hundesteuer:
- erster Hund: € 50,00
- zweiter Hund: € 100,00
- jeder weiterer Hund: € 150,00
- Kampfhund: € 1.000,00
Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen sowie Steuerbefreiungen können Sie außerdem der Hundesteuersatzung entnehmen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung (optional)
- Sonstige Dokumente (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Zahlung der Hundesteuer:
Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten. Bitte beachten Sie, dass sie mit dem Hundesteuerbescheid das SEPA-Lastschriftmandat erhalten und ausgefüllt und unterzeichnet an den Markt Feucht zurücksenden müssen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich