Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II

Über dieses Formular kann die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz beantragt werden.

Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis bei der Gemeinde eingehen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Plan des Abbrennortes mit deutlich erkennbaren Abständen zu Straßen, Gebäuden und anderen Hindernissen (z.B. Bäumen)
  • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Gebühren für Ausnahmebewilligungen und Genehmigungen werden mit 50 € berechnet.

Weitere Hinweise:

  • Es dürfen nur in Deutschland zugelassene pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden.
  • Die Klassen III und IV sollen nicht abgebrannt werden, daher ist auch kein Pyrotechniker mit Erlaubnis gemäß § 27 oder Befähigungsschein nach § 20 SprengG erforderlich. 

Bei aufkommenden Fragen wenden Sie sich Bitte an das BürgerAmt der Stadt Feuchtwangen (Tel. 09852 - 904 121 / 125)

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich