Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II
Über dieses Formular kann die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz beantragt werden.
Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis bei der Gemeinde eingehen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Plan des Abbrennortes mit deutlich erkennbaren Abständen zu Straßen, Gebäuden und anderen Hindernissen (z.B. Bäumen)
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Gebühren für Ausnahmebewilligungen und Genehmigungen werden mit 50 € berechnet.
Weitere Hinweise:
- Es dürfen nur in Deutschland zugelassene pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden.
- Die Klassen III und IV sollen nicht abgebrannt werden, daher ist auch kein Pyrotechniker mit Erlaubnis gemäß § 27 oder Befähigungsschein nach § 20 SprengG erforderlich.
Bei aufkommenden Fragen wenden Sie sich Bitte an das BürgerAmt der Stadt Feuchtwangen (Tel. 09852 - 904 121 / 125)
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich