Bewachergewerbe - Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis
Mit diesem Formular können Sie für eine bestehende Bewachergewerbeerlaubnis eine Erweiterung bzw. Reduzierung der Arten der Bewachung beantragen.
Für folgende Arten der Bewachung kann die Erlaubnis beantragt werden:
- Umfassende Überwachung ohne Tätigkeitseinschränkung
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlicher Öffnung. Verkehr
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach §44 Asylgesetz
- Überwachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
- Bewachung von Landfahrzeugen
- Bewachung von Personen
- Bewachung von Grundstücken / Gebäuden
- Die Überwachung ist ausschließlich auf andere Tätigkeiten beschränkt
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis Sachkundeprüfung
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal)
- Berufshaftpflichtversicherung
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Für diesen Antrag werden folgende Gebühren erhoben:
- Bewachungserlaubnis: € 100,00 - € 1250,00 gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/12)
- Gewerbezentralregisterauszug: € 13,00 gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Weitere Hinweise:
- Als Teil der Antragstellung ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden (§ 150 Abs. 5 GewO) zu beantragen. Dieses Dokument wird der Zielbehörde durch die ausstellende Behörde direkt zugestellt.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich