Standplatzgenehmigung
Möchten Sie auf Veranstaltungen, Ausstellungen, Volksfesten oder Märkten als Gewerbetreibender einen Stand betreiben, können Sie mit diesem Online Formular einen Antrag stellen.
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, ist die Vorlage von Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.