Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45, Abs.6 StVO zur Sicherung einer Arbeitsstelle
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 29 Abs. 2 und 44 Abs. 1 StVO für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbeigeführt werden kann. Die Verkehrsführung wird aufgrund solcher Arbeiten angepasst. Oft ist es dazu nötig, Verkehrszeichen oder Markierungen zu entfernen bzw. abzudecken und neue Schilder aufzustellen.
Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum muss eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen:
Baustellen und Aufgrabungen durch Bauunternehmen (beispielsweise für Telefon, Gas, Wasser und Strom)
Aufstellen eines Baustellengerüstes
Aufstellen eines Containers
Aufstellen von Arbeitsgeräten (zum Beispiel Auto- und Baustellenkräne, Hebebühnen)
Lagern von festen Gegenständen (zum Beispiel Steine, Erde, Aushub, Baumaterial)
Vor der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum muss eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt und eingeholt werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und darüber hinaus, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen. Die getroffenen Regelungen müssen befolgt werden.
Hinweis: Parkbuchten zählen ebenfalls zum öffentlichen Straßenraum.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
Bei umfangreichen Maßnahmen sind Beschilderungspläne vorzulegen.
Frist / Dauer
Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls die Arbeiten den genehmigten Zeitraum überschreiten sollen, ist dies rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
Kosten/Gebühren
Die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist gemäß der GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Dauer und Umfang der Einschränkung des Straßenraumes.
Zahlungsart
Auf Rechnung, per Überweisung