Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Ab € 30,00, abhängig von den notwendigen Prüfungen.
- Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
- Die beantragte Gestattung gilt gem. § 2 Abs. 3 BayGastV in der Regel und wenn keine besonderen Auflagen erforderlich sind
nach Ablauf von zwei Wochen als erteilt, wenn der vollständig ausgefüllte Antrag spätestens zwei Wochen vor der
Veranstaltung beim Markt Freihung eingegangen ist. Die Gestattung durch Eintritt der "Genehmigungsfiktion" ist kostenfrei.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Personalisiertes Zertifikat über die bestandene Onlineschulung "Jugendschutz auf Festen"
Weitere Hinweise
Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich