Erlaubnis zur Plakatierung

Das Anbringen von Plakaten und Transparenten (Banner) im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Entwurf des Plakats (optional)
  • Möglichkeit zur Reservierung von einem oder maximal zwei Paketen mit jeweils 10 Standorten im Stadtgebiet

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der erhobenen Gebühren ist abhängig von der kommunalen Gebührensatzung.
    Kosten für Plakate: 0,10 € pro Tag und Standort
    Kosten für Banner: 11 € je Banner

Weitere Hinweise:

  • Die maximale Größe der Plakate beträgt DIN-A1
  • folgende Standorte für Banner sind wählbar:
    • Kreuzung Hauptstraße / Dachauer Straße (vor NKD)
    • Kreuzung Augsburger Straße / Philipp-Weiß-Straße
    • Kreuzung Heimstättenstraße / Rothschwaiger Str. vor Taekwondo
    • Kreuzung Heimstättenstraße / Rothschwaiger Str. Rtg. ggü. Taekwondo
    • Kreuzung Rothschwaiger Str. / Richard-Higgins-Str. (Seite St. Bernhard)
    • Brücke über Oskar-von-Miller-Straße (je Seite)
    • Augsburger Straße vor Waschanlage
    • Geschwister-Scholl-Platz vor Toymi

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich