Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)

Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).

Für einen vorübergehenden Ausschank von Alkohol aus besonderem Anlass wird eine vorübergehende Erlaubnis benötigt.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Ab € 30,00 - € 2.000,00 gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.7/7)
  • Bei einer regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung, können ebenfalls ein Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregisterauszug angefordert werden, diese kosten je € 13,00 gemäß Justizverwaltungskostenordnung

Weitere Hinweise

  • Die Erteilung einer Gestattung nach § 12 GastG ist nur bei vorübergehenden und besonderem Anlass möglich. (z.B. bei Veranstaltungen, Märkten, Brauchtum, etc.)

Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.

Login mit BayernID

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich