Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Für einen vorübergehenden Ausschank von Alkohol aus besonderem Anlass wird eine vorübergehende Erlaubnis benötigt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Ab € 30,00 - € 2.000,00 gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.7/7)
- Bei einer regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung, können ebenfalls ein Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregisterauszug angefordert werden, diese kosten je € 13,00 gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Weitere Hinweise
- Die Erteilung einer Gestattung nach § 12 GastG ist nur bei vorübergehenden und besonderem Anlass möglich. (z.B. bei Veranstaltungen, Märkten, Brauchtum, etc.)
Weitere Hinweise für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) finden Sie hier.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich