Hund abmelden
Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund abmelden.
Abmeldung
Innerhalb eines Monats soll der Hundehalter seinen Hund abmelden, wenn der Hund nicht mehr lebt oder sich nicht mehr im Haushalt befindet. Eine Änderungsanzeige (Ab- und Anmeldung) ist auch dann erforderlich, wenn im gleichen Jahr ein neuer Hund beschafft wird.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis zum Abmeldegrund
(z. B. tierärztliche Bescheinigung, Kaufvertrag, Tierschutzvertrag)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JP
Zeitgleich ist die gültige Hundesteuermarke (grün) an die Stadt Garching b. München zurückzugeben.
Nach der Online-Abmeldung und der Vorlage der Hundesteuermarke wird der Abmeldebescheid per Post an Sie versandt.
Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der Stadt Garching b. München (HStS) – gültig ab 01.01.2023
Detaillierte Angaben finden Sie auf unserer Homepage.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich