Hundesteuermarke Ersatz
Mit diesem Onlineformular können Sie eine Ersatz-Hundesteuermarke beantragen.
Verlust der Steuermarke
Bei Verlust der Hundesteuermarke ist diese durch eine Verlustanzeige neu zu beantragen. Das Entgelt beträgt 5 Euro.
Nach Eingang der Online-Verlustanzeige und der Bezahlung des Entgelts (ePayment oder Überweisung) wird die Ersatz-Hundesteuermarke umgehend per Post versandt.
Ersatz einer unleserlichen oder unbrauchbaren Steuermarke
Sollte die Hundesteuermarke unleserlich oder unbrauchbar (z. B. Öse ausgerissen) sein, wird diese Marke im Austausch gegen eine neue ausgewechselt. Es fallen hierbei keine Gebühren an. Die beschädigte Steuermarke ist an die Stadt Garching b. München zurückzugeben. Zeitgleich erhalten Sie eine neue Hundesteuermarke.
Rechtsgrundlage
Hundesteuersatzung der Stadt Garching b. München (HStS) – gültig ab 01.01.2023
Detaillierte Angaben finden Sie auf unserer Homepage.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich