Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
- Nachweis: Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen gemäß RSA 21/ZTV-SA nach MVAS 99
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
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Grundgebühr für Verkehrsrechtliche Anordnungen (VAO) mit Regelplan gem. RSA oder unter Vorlage eines Beschilderungs-/Umleitungsplanes durch den Antragsteller ohne jegliche Änderung durch die örtliche Verkehrsbehörde:
Bis zu 1 Woche 20,00 Euro
Bis zu 2 Wochen 40,00 Euro
Bis zu 4 Wochen 50,00 Euro
Bei 5-8 Wochen 75,00 Euro
Bei 9-12 Wochen 85,00 Euro
Bei 3-6 Monate 100,00 Euro
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Bei Verlängerungen der verkehrsrechtlichen Anordnung wird 25 % des Betrages erhoben, der für eine VAO für den entsprechenden Zeitraum erhoben werden würde (Beispiel: Verlängerung um 2 Wochen = 10 Euro, Verlängerung um 5 – 8 Wochen 18,75 Euro)
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Bei einer Vollsperrung erfolgt ein Aufschlag von 50 % auf die jeweilige Grundgebühr (Beispiel: Grundgebühr für 5 – 8 Wochen 75,00 Euro + Aufschlag 50 % 37,50 Euro = 112,50 Euro gesamt)
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Bei nachträglicher Änderung einer VAO (z. B. zusätzlicher Regelplan, zus. Streckenabschnitte) werden 15,00 Euro erhoben.
Weitere Hinweise:
Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich