Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Stadtverwaltung zu beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Regel- oder Verkehrszeichenplan
  • Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
  • Nachweis: Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen gemäß RSA 21/ZTV-SA nach MVAS 99

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Grundgebühr für Verkehrsrechtliche Anordnungen (VAO) mit Regelplan gem. RSA oder unter Vorlage eines Beschilderungs-/Umleitungsplanes durch den Antragsteller ohne jegliche Änderung durch die örtliche Verkehrsbehörde:

    Bis zu 1 Woche                      20,00 Euro

    Bis zu 2 Wochen                    40,00 Euro

    Bis zu 4 Wochen                    50,00 Euro

    Bei 5-8 Wochen                     75,00 Euro

    Bei 9-12 Wochen                   85,00 Euro

    Bei 3-6 Monate                    100,00 Euro

  • Bei Verlängerungen der verkehrsrechtlichen Anordnung wird 25 % des Betrages erhoben, der für eine VAO für den entsprechenden Zeitraum erhoben werden würde (Beispiel: Verlängerung um 2 Wochen = 10 Euro, Verlängerung um 5 – 8 Wochen 18,75 Euro)

  • Bei einer Vollsperrung erfolgt ein Aufschlag von 50 % auf die jeweilige Grundgebühr (Beispiel: Grundgebühr für 5 – 8 Wochen 75,00 Euro + Aufschlag 50 % 37,50 Euro = 112,50 Euro gesamt)

  • Bei nachträglicher Änderung einer VAO (z. B. zusätzlicher Regelplan, zus. Streckenabschnitte) werden 15,00 Euro erhoben.

Weitere Hinweise:

Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich