Brauchtumsfeuer und weitere offene Feuer
Mit diesem Onlineformular kann ein ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder sonstige offene Feuer) angemeldet werden.
Die Anmeldung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Einverständnis des Grundstückseigentümers (Sind die Abstände zum Wald kürzer als 100 Meter ist immer das AELF Roth-Weißenburg zuständig).
Folgende Gebühren werden für diese Anmeldung erhoben:
- Die Anmeldung ist kostenfrei.
Weitere Hinweise:
- Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. Beachten Sie daher bitte unbedingt die kommunalen Regeln und Pflichten für die Durchführung von Brauchtumsfeuern.
- Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.
Merkblätter:
- Merkblatt Brauchtums- und Geselligkeitsfeuer (PDF-Datei)
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich