Brauchtumsfeuer und weitere offene Feuer

Mit diesem Onlineformular kann ein ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder sonstige offene Feuer) angemeldet werden.
Die Anmeldung muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Einverständnis des Grundstückseigentümers (Sind die Abstände zum Wald kürzer als 100 Meter ist immer das AELF Roth-Weißenburg zuständig).

Folgende Gebühren werden für diese Anmeldung erhoben:

  • Die Anmeldung ist kostenfrei.

Weitere Hinweise:

  • Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. Beachten Sie daher bitte unbedingt die kommunalen Regeln und Pflichten für die Durchführung von Brauchtumsfeuern.
  • Bei offizieller Warnung einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.

Merkblätter:

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich