Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
Nach Art. 2 Feiertagsgesetz (FTG) sind „öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist“. Nach Art. 5 FTG können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von den Verboten der Art. 2, 3, und 4 Befreiungen erteilt werden.
Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung für Arbeiten dieser Art nach Art. 5 Feiertagsgesetz.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Es werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der Gebühren für eine Befreiung betragen zwischen 15,00 € und 125,00 €
Weitere Hinweise:
- Genehmigungen bzw. Anzeigen, die nach anderen Vorschriften für die geplanten Arbeiten notwendig sind, werden durch diesen Antrag nicht ersetzt.
- Neben dem Arbeitszeitgesetz sind auch das Mutterschutzgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich