Johannisfeuer

Mit diesem Onlineformular kann eine Anzeige für ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder Johannisfeuer) erfolgen.
Die Beantragung muss spätestens zwei Wochen vor der Durchführung erfolgen.

Weitere Hinweise:

  • Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. Beachten Sie daher bitte unbedingt die Regeln  und  Pflichten für die Durchführung von Brauchtumsfeuern. 
  • Bei offizieller Warnung (Deutscher Wetterdienst) einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.
  • Feuer darf im Freien nur entzündet werden, wenn dadurch für die Umgebung keine Brandgefahren entstehen können. 
  • Es darf ausschließlich unbehandeltes, Natur belassenes Holz verbrannt werden. Dazu gehört nicht Bau- und Abbruchholz. Schwerwiegende Verstöße können als Straftatbestand nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches geahndet werden.
  • Wenn der Veranstalter nicht der Eigentümer ist, wird eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers benötigt.

Links:

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich