Johannisfeuer
Mit diesem Onlineformular kann eine Anzeige für ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z.B. ein Oster-, Sonnwend- oder Johannisfeuer) erfolgen.
Die Beantragung muss spätestens zwei Wochen vor der Durchführung erfolgen.
Weitere Hinweise:
- Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. Beachten Sie daher bitte unbedingt die Regeln und Pflichten für die Durchführung von Brauchtumsfeuern.
- Bei offizieller Warnung (Deutscher Wetterdienst) einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.
- Feuer darf im Freien nur entzündet werden, wenn dadurch für die Umgebung keine Brandgefahren entstehen können.
- Es darf ausschließlich unbehandeltes, Natur belassenes Holz verbrannt werden. Dazu gehört nicht Bau- und Abbruchholz. Schwerwiegende Verstöße können als Straftatbestand nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches geahndet werden.
- Wenn der Veranstalter nicht der Eigentümer ist, wird eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers benötigt.
Links:
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich