Zuschuss für den Einbau einer privaten Anlage zur Nutzung von Regenwasser
Um den Verbrauch von hochwertigem Trinkwasser zu verringern, fördert die Stadt den Bau von Zuwendungen für die Errichtung von Regenwassernutzungs- bzw. –gewinnungsanlagen mit einem Zuschuss.
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Angebot eines Fachbetriebs mit Kostenzusammenstellung
- Bemaßter Lageplan / Grundriss des Grundstücks mit Darstellung der Regenwassernutzungsanlage
Bei Nutzung des Regenwassers zur Gartenbewässerung:
- Beschreibung (und Zeichnung) der Anlage mit Angaben über Art und Größe der Speicherung, Druckerzeugung sowie Sicherungs- und Messeinrichtungen
Bei Nutzung des Regenwassers zur Gartenbewässerung und Brauchwassernutzung im Wohngebäude:
- Beschreibung (und Zeichnung) der Anlage mit Angaben über Art und Größe der Speicherung, Druckerzeugung sowie Sicherungs- und Messeinrichtungen und Darstellung der Trennung der Wasserleitungssysteme für Trinkwasser und Brauchwasser
Bei Antragstellung als Mieter*in/Pächter*in:
- Einverständniserklärung Grundstückseigentümer*innen
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Der Antrag ist kostenfrei.
Weitere Hinweise:
- Die Details zur Förderung können Sie der Richtlinie zur Förderung von Regenwassernutzungsanlagen entnehmen
- Die Antragstellung muss VOR Baubeginn erfolgen
- Die Installation muss durch einen Fachbetrieb erfolgen.
- Das Leitungsnetz der Regenwassernutzungsanlage ist vom Netz der Trinkwasserversorgung strikt zu trennen. Die Brauchwasserleitungen sind deutlich zu kennzeichnen und haben sich farblich zu unterscheiden.
- Zur Vermeidung von Verwechslungen sind außerdem alle Entnahmestellen, die mit Regenwasser gespeist werden, mit den Worten „Kein Trinkwasser“ oder bildlich zu kennzeichnen. Im Wasseranschlussraum ist außerdem ein Hinweis auf die Regenwassernutzungsanlage anzubringen.
- Die Überprüfung der technischen Einrichtung ist vor Inbetriebnahme durch einen zugelassenen Betrieb des Wasserinstallateurhandwerks nachzuweisen.
- Eine (Teil-)Befreiung von Anschlusszwang an die kommunale Wasserversorgung ist separat zu beantragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich