Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Besteht bei Ihnen aufgrund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein Frischwasserverbrauch, so können Sie die Wassermengen durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend machen.
ACHTUNG: Im gesamten Gemeindegebiet können ausschließlich Wasserverbrauchsmengen, die den jährlichen Pauschalabzug von 12 Kubikmeter übersteigen, durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers ermäßigend geltend gemacht werden! (Satzung BGS-EWS §10 Abs. 4a)
Den Zählerbügel (kostenpflichtig) erhält der Installationsbetrieb im technischen Bauamt.
Nach der Installation des Zählerbügels erfolgt die Zählermontage durch unseren Wasserwart.
Die Genehmigung gilt für 6 Jahre und muss anschließend erneuert werden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich