Gewerbeanmeldung
Ein Gewerbe ist jede wirtschaftliche, selbständige, erlaubte Tätigkeit welche auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Ausgenommen hiervon sind Urproduktion (z. B. landwirtschaftlicher Betrieb), freiberufliche Tätigkeiten (bestimmte Betätigungen und Dienste, die ein Hochschulstudium voraussetzen oder auf künstlerischem, wissenschaftlichem und schriftstellerischem Gebiet stattfinden) sowie die reine Nutzung und Verwaltung eigenen Vermögens.
Weitere Ausnahmen sind in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt (z. B. Tätigkeit als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater).
Sie müssen dann eine Gewerbeanmeldung beim Gewerberegister vornehmen, wenn der selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle im Gebiet der Verwaltung anfängt. Dabei gilt zu beachten, dass alle Betriebsstätten einzeln anzumelden sind.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich