Brauchtumsfeuer
Mit diesem Onlineformular kann ein Traditions- bzw. Brauchtumsfeuer (z. B. ein Oster-, Sonnwend- oder St. Martinsfeuer) angezeigt werden.
Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Durchführung erfolgen.
Für die Anzeige benötigen Sie folgende Dokumente:
- Für die Anmeldung werden keine Dokumente benötigt.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Für eine ggf. erforderliche Genehmigung werden möglicherweise Gebühren gem. Art. 1, 2, 3 und 13 des Kostengesetzes in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis in der derzeit gültigen Fassung erhoben.
Weitere Hinweise:
- Das Entfachen von offenem Feuer in der freien Natur birgt Risiken. Beachten Sie daher bitte unbedingt dieses Merkblatt mit den kommunalen Regeln und Pflichten für die Durchführung von Brauchtumsfeuern.
- Bei offizieller Warnung zu einer Waldbrandgefahr ist das Durchführen von Brauchtumsfeuern untersagt.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich