Haltung gefährlicher Tiere

Die Haltung eines gefährlichen Tieres (einer wildlebenden Art) bedarf gemäß Art. 37 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) der Genehmigung.

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn für die Haltung ein berechtigtes Interesse besteht und keine Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit des Halters bestehen. Weiterhin dürfen keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz bestehen. Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden.

Im Antrag sind alle Personen zu nennen, die Verfügungs- und Bestimmungsmacht über das Tier/die Tiere ausüben.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Aktuelles Führungszeugnis
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Nachweis des berechtigten Interesses zur Haltung
  • Nachweis der Sachkunde zur Haltung

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Für die Bearbeitung wird im Normalfall eine Gebühr zwischen € 25 und € 400 erhoben.

Weitere Hinweise:

Eine Beispielliste von gefährlichen Tieren finden Sie hier.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich