Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen 2-Wochen vorher bei Ihrer Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Regel- oder Verkehrszeichenplan
- Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Gebühren – Örtliche Straßenverkehrsbehörde- (Baustellen, Straßensperrungen, usw.)
Gültig ab 01.06.2023
Rahmengebühr (Ziffer 261 bzw. 264 GebOSt): 10,20 € – 767,00 €
1 Tag bis 2 Tag bis eine Woche jede weitere Woche
Container / Gerüst *) 10,20 € 15,00 € 25,00 € 15,00 €
Gehweg / Fahrbahnrand 15,00 € 25,00 € 30,00 € 20,00 €
/ Seitenstreifen /
Geh- und Radweg *)
halbseitige Sperrung 20,00 € 30,00 € 50,00 € 25,00 €
Vollsperrung 35,00 € 45,00 € 60,00 € 30,00 €
Allgemein:
*) je weitere Örtlichkeit (z.B. mehrere Montagegruben oder Container) in einer Anordnung / Ausnahmegenehmigung è Zuschlag in Höhe von 20 % der eigentlichen Kosten, je weitere/r Tatbestand / Örtlichkeit
Übertragung einer verkehrs. Anordnung Mit triftigen Grund (z. B. Schneefall, usw.) Ohne triftigen Grund (z. B. „keine Zeit gehabt“)
auf einen anderen Zeitraum
10,20 € 20 % der eigentlichen Gebühr
Besonderer Verwaltungsaufwand (z. B. Ortseinsicht) – je angefangene 15 Minuten: -- 12,80 €
Wenn kein Regelplan verwendet werden kann und kein entsprechender Beschilderungsplan vorgelegt wird: 50,00€
Bei einen nachträglichen oder kurzfristen Antrag (ohne triftigen Grund) verdoppelt sich der eigentliche Betrag.
Hinweis:
Entsprechend des Anlass der Straßensperrung können noch die entsprechende Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühr hinzu.
Weitere Hinweise:
Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich