Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen 2-Wochen vorher bei Ihrer Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Regel- oder Verkehrszeichenplan
  • Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:​

Gebühren – Örtliche Straßenverkehrsbehörde- (Baustellen, Straßensperrungen, usw.)

Gültig ab 01.06.2023 

Rahmengebühr (Ziffer 261 bzw. 264 GebOSt): 10,20 € – 767,00 €

 

 
                                           1 Tag       bis 2 Tag   bis eine Woche     jede weitere Woche
Container / Gerüst *)         10,20 €    15,00 €     25,00 €               15,00 €
Gehweg / Fahrbahnrand    15,00 €    25,00 €     30,00 €               20,00 €
/ Seitenstreifen / 
Geh- und Radweg *)
halbseitige Sperrung          20,00 €    30,00 €     50,00 €               25,00 €
Vollsperrung                       35,00 €    45,00 €     60,00 €               30,00 €
 

Allgemein:
*) je weitere Örtlichkeit (z.B. mehrere Montagegruben oder Container) in einer Anordnung / Ausnahmegenehmigung è Zuschlag in Höhe von 20 % der eigentlichen Kosten, je weitere/r Tatbestand / Örtlichkeit


Übertragung einer verkehrs. Anordnung         Mit triftigen Grund (z. B. Schneefall, usw.)        Ohne triftigen Grund (z. B. „keine Zeit gehabt“)
auf einen anderen Zeitraum
                                                                  10,20 €                                                          20 % der eigentlichen Gebühr


Besonderer Verwaltungsaufwand (z. B. Ortseinsicht) – je angefangene 15 Minuten:      -- 12,80 €


Wenn kein Regelplan verwendet werden kann und kein entsprechender Beschilderungsplan vorgelegt wird:    50,00€


Bei einen nachträglichen oder kurzfristen Antrag (ohne triftigen Grund) verdoppelt sich der eigentliche Betrag.
 

Hinweis:

Entsprechend des Anlass der Straßensperrung können noch die entsprechende Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühr hinzu.

Weitere Hinweise:

Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich