Antrag auf Plakatierungsgenehmigung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Plakatierungsgenehmigung). Damit wir die Genehmigung rechtzeitig erteilen können, benötigen wir den Antrag mind. zwei Wochen im Voraus.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Entwurf des Plakats
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der erhobenen Gebühren ist abhängig von der kommunalen Gebührensatzung. Nach Tarif-Nr. 110 des Kommunalen Kostenverzeichnis (KomKVZ) ergibt sich für Genehmigungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Rahmengebühr von 15,00 € – 1.250,00 €. Für eine Plakatierungserlaubnis fällt i. d. R. eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 20,00 € an.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich