Parkerleichterung
Mit diesem Online-Formular können zwei Arten von Parkausweisen für Schwerbehinderte beantragt werden (Personen mit und ohne Fahrerlaubnis):
Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis)
Parkerleichterung für besondere Gruppen von Menschen mit Behinderung (oranger Parkausweis)
Hinweise zum blauen Parkausweis:
(Diese Genehmigung berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.)
Eine Erteilung ist möglich bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen:
außergewöhnliche Gehbehinderung mit Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis
Blindheit mit Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis
Schwere Behinderung mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (z.B. Contergangeschädigte)
Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von mind 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von mind. 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
In diesen Fällen kann in Bayern eine europaweit gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Das Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen wird grundsätzlich nicht von der Straßenverkehrsbehörde geprüft. Diese hat keine eigene Zuständigkeit zur Beurteilung des gesundheitlichen Zustands. Auch ein hausärztliches oder fachärztliches
Gutachten reicht für die Gewährung einer Ausnahmegenehmigung nicht aus. Die Straßenverkehrsbehörde hat für ihre Entscheidung ausschließlich die Feststellungen des Zentrums Bayern Familie und Soziales zugrunde zu legen.
Hinweise zum orangen Parkausweis:
(Diese Genehmigung berechtigt NICHT zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen)
Erteilung möglich bei Vorliegen einer dieser Voraussetzungen:
Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 %.
Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind 70 %.
Gleichzustellender Personenkreis nach versorgungsärztlicher Feststellung (s.u.).
In diesen Fällen kann eine deutschlandweit gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden.
Das Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen wird grundsätzlich nicht von der Straßenverkehrsbehörde geprüft. Diese hat keine eigene Zuständigkeit zur Beurteilung des gesundheitlichen Zustands. Auch ein hausärztliches oder fachärztliches
Gutachten reicht für die Gewährung einer Ausnahmegenehmigung nicht aus.
Für die Erteilung des orangenen Parkausweises wird regelmäßig eine Anfrage der Gemeinde beim Zentrum Bayern Familie und Soziales erforderlich sein.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Kopie des Schwerbehindertenausweises
Bescheid des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Versorgungsamt
Lichtbild – auch digital (nur bei blauem Parkausweis)
Bei Bedarf: Versorgungsärztliche Feststellung (nur für den orangenen Parkausweis)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich